Kosten

 

Behandlungskosten in der Refraktiven Chirurgie werden in der Regel weder von den gesetzlichen noch den privaten Krankenkassen erstattet. Deshalb können Voruntersuchung, Behandlung und Nachsorge für 3 Monate nur privat nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet werden.

 

Die Kosten betragen ca.

Vortest                      0,-  €
Allen Interessierten bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Vorab-Analyse durch geschultes Assistenzpersonal, um zu ermitteln, welche Möglichkeiten bestehen, ihre Fehlsichtigkeit zu korrigieren. Wenn Sie sich für eine operative Sehkorrekur entscheiden, ist ein gründliche Voruntersuchung der nächste Schritt.                 

Voruntersuchung  150,-  € für beide Augen
Die umfassende Voruntersuchung (2-3 Stunden) enhält in der Regel: Brillen-vermessung, objektive Refraktion, subjektive Refraktion, Hornhaut- topographie, Mesotest (Dämmerungssehen), Pupillometrie, Aberrometrie (Wellenfrontaufnahme), ggf. auch Linsenberechnung (IOL Master), Pentacam (Vorderabschnittsdarstellung), Endothelzellmessung. Augenärztliche Untersuchung und Aufklärungs- / Beratungs-gespräch.

Basis-LASIK          990,-  € pro Auge  (einschl. 1. postoperativer Kontrolle)
Für Patienten von +1,0 dpt Weitsichtigkeit bis -3,0 dpt Kurzsichtigkeit ohne Astigmatismus. Weil praktisch ergebnisneutral, kann in diesem Bereich auf zeit- und technik-aufwendige Zusatzuntersuchungen (Iris Erkennung, Wellenfrontaufnahme und Berechnung asphärischer Abträge usw.) verzichtet werden. Die Aufwandsersparnis geben wir weiter! Die in diesem Bereich sehr seltene Nachkorrektur: 450,- pro Auge.

Premium-LASIK  1.350,-  € pro Auge  (einschl. 1. postoperativer Kontrolle)
hier kommt die gesamte modernste Technik zum Einsatz: von der Irisaufnahme bei der Wellenfrontberechnung bis zur Iris-Erkennung durch Rotations- Eyetracker, asphärisch optimierte Behandlungsparameter, Zentrierung auf die visuelle Achse und wellenfront- bzw. topografie-geführte Abtragsoptimierung. Nachkorrektur 150,- pro Auge.

LASEK, PRK         1.150,-  € pro Auge
Laserkorrekturen an der Oberfläche der Hornhaut

AK oder LRI            780,- € pro Auge
Astigmatische Keratotomie (AK) / Limbale Relaxations-Incision LRI zur Korrektur von hohem bzw. mäßigem Astigmatismus

Linsenchirurgie   1.650,-  € bis 2.100 € pro Auge
(einschließlich der sehr unterschiedl. Implantatkosten) Implantation einer zusätzlichen Linse (z.B. Artisan / Artiflex / Verisyse / Veriflex / ICL oder PRL) oder Linsenaustausch gegen Monofokallinse - ggf. torisch - oder Multifokallinse. Gegenfalls notwendiges Feintuning mit einer zusätzlichen Lasik: Mehrkosten von 510,- €)

BiOptic                 2.300,-  € bis 2.900,- € pro Auge
(Linsenchirurgie + Lasik bei sehr hohen Fehlsichtigkeiten)

Nachbehandlung     250,-  €  für beide Augen (Hornhautchirurgie)
                                190,-  €  für beide Augen (Linsenchirurgie)

Obligatorische Nachkontrollen bei uns oder beim Hausaugenarzt bis zum Ende des 3. Monats für beide Augen, unabhängig davon wie viele Kontrolluntersuchungen notwendig sind.  

Auslandsbehandlung günstiger?                                                                                            "Höheres Risiko durch Augenlaseroperationen im Ausland" (Stiftung Warentest berichtet): Augenlaserzentren in der Türkei bieten die beidseitige Korrektur der Fehlsichtigkeit schon für rund 1.000 Euro an. Dies klingt verlockend - kostet doch der gleiche Eingriff in Deutschland zwischen 2.000 und 5.000 Euro. "Test" schickte zur Beurteilung der Qualität türkischer Augenlaseranbieter einen Augenarzt nach Istanbul. Dieser erschien zu Voruntersuchungen im EyeStar Lasik-Institut und im Instanbul Cerrahi Hastanesi (Augenlaser Instanbul, u.a. Dr. Sinan Göker). In beiden Kliniken wurde die Voruntersuchung vor allem danach ausgerichtet, möglichst schnell alle notwendigen Informationen für eine LASIK-Operation zu gewinnen. Wichtige Teile der sonst üblichen umfassenden Voruntersuchung entfielen, eventuelle Risiken oder Ausschlusskriterien für die LASIK wurden nicht ermittelt.  

Der Augenarzt schätzte die Aufklärung über mögliche Risiken als völlig unzureichend ein. Trotz teilweise sachlicher Information wurden wichtige Aspekte der Aufklärung - wie z.B. Risiken - weggelassen und erst beim gezielten Nachfragen besprochen: Die Testperson wurde von keinem der beiden untersuchenden Ärzte von selbst auf Blendungen, reduziertes Kontrastsehen oder eine eventuell bestehende Restfehlsichtigkeit hingewiesen.

Darüber hinaus: Trotz anders lautender Werbeversprechen sprachen in beiden Laserzentren die Ärzte und Angestellten nur unzureichend Deutsch, so dass die wichtigen Gespräche - gespickt mit medizinischen Fachbegriffen - nur in English möglich waren. "Test" schlussfolgert: "... ein vertrauensvolles Arzt-Patienten-Gespräch [ist] fast unmöglich und eine verständliche Aufklärung über die OP und ihre Folgen kaum zu erhalten. Zudem entfallen die üblichen regelmäßigen Nachuntersuchungen." Quelle: Test 8/2006, Seite 91

Ratenzahlung / Finanzierung
Ratenzahlung ist bei Behandlungen dieser Art keineswegs ungewöhnlich. Es gibt spezialisierte Anbieter für solche Finanzierungen ab € 50,- monatlicher Rate. Nähere Informationen bei Medipay.

Steuerliche Absetzbarkeit
Vertreter der Länder haben laut Kurzinfo der Oberfinanzdirektion Koblenz vom 22.06.2006 entschieden, daß Aufwendungen für Augenlaseroperationen auch ohne Vorlage eines amtsärztlichen Attestes als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG anerkannt werden.

Zusammensetzung der Kosten
Die Behandlungskosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die Voruntersuchung, die Operation sowie den Nachsorgeuntersuchungen bis zum dritten Monat. Individuelle Gesundheitsleistungen wie die Refraktive Chirurgie müssen generell vom Patienten übernommen werden. Dies betrifft sowohl die Voruntersuchung als auch die Operation und alle Nachsorgeuntersuchungen bis zum dritten Monat nach der Operation.

Ab dem dritten Monat - so eine Vereinbarung mit der Bundesärztekammer und den Dachverbänden der Krankenversicherer - können die Untersuchungen über Krankenschein abgerechnet werden. Bei Behandlungsmaßnahmen in Folge unerwarteter Komplikationen oder bei längerer Arbeitsunfähigkeit besteht noch voller Versicherungsschutz (Stand 11.06).

Arbeitsunfähigkeit:
Da es sich bei der Refraktiver Chirurgie um so genannte individuelle Gesundheitsleistungen handelt, darf keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausgestellt werden (gilt nicht für unerwartete, notwendige Folgebehandlungen).Für eine eine operative Korrektur Ihrer Augen sollten Sie deshalb 2-3 Urlaubstage einkalkulieren.  Arbeitsfähigkeit erreicht man ca. 1 – 2  Tage nach der LASIK und etwa 4 – 6  sechs Tage nach einer PRK.

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06.09.2010
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